Nicht veröffentlichte Wunscherfüllungen

Unser Verein hat natürlich ein großes Interesse an der Veröffentlichung von Kinderwünschen, die von uns erfüllt werden konnten.

Unsere Arbeit wird dadurch transparenter und der Bekanntheitsgrad von „Aktion Kind e.V.“ steigt.

Aber es ist ganz klar festzustellen:
Für uns stehen eindeutig der Wunsch und die Entscheidung des Kindes im Vordergrund. Ohne eine schriftliche Einverständniserklärung dringt kein Wort von der Wunscherfüllung oder den vorangegangenen Gesprächen an die Öffentlichkeit.

Es gibt sicher gute Gründe für Betroffene, der Veröffentlichung einer Wunscherfüllung nicht zuzustimmen. Diese Gründe werden von uns auch nicht hinterfragt..

Wünsche werden wahr!

Der Wunsch des Kindes steht im Vordergrund.